Nachfrist für Insolvenzgeldantrag

Die Agentur für Arbeit hat in einer Durchführungsanweisung geregelt, dass auch Arbeitnehmern, die ohne schuldhaftes Verhalten die Ausschlussfrist nicht eingehalten haben, gleichwohl Insolvenzgeld gewährt wird, allerdings nur, wenn sie dies innerhalb von 2 Monaten nach Entfallen des Hinderungsgrundes beantragen.

Nachrangige Insolvenzgläubiger

Die Forderungen dieser Gläubiger werden erst befriedigt, wenn alle anderen Insolvenzgläubiger voll befriedigt werden konnten und dann noch zur Verteilung zur Verfügung stehende Masse vorhanden ist (Nachrangige Forderungen sind zum Beispiel: Zinsen nach Insolvenzeröffnung oder Rechtsanwaltsgebühren, die erst durch Teilnahme am Insolvenzverfahren entstanden sind.). Angemeldet werden können diese Forderungen aber erst, wenn das Gericht hierzu auffordert.

Natürliche Person

Es wird zwischen natürlichen und juristischen Personen unterschieden. Natürliche Personen sind Menschen, juristische Personen sind rechtsfähige Gesellschaften (GmbH, AG usw.).

Sowohl juristische als auch natürliche Personen können selbständig Träger von Rechten und Pflichten sein. Die Rechtsfähigkeit einer natürlichen Personen beginnt mit der Vollendung der Geburt. Ausschließlich natürliche Personen können Antrag auf Erteilung der Restschuldbefreiung stellen und eine solche beantragen.

Neuerwerb

Beim Neuerwerb handelt es sich um Vermögen, das der Schuldner während des Insolvenzverfahrens erwirbt. Auch dieses Vermögen gehört nach § 35 InsO zur Insolvenzmasse, z.B. das der Pfändung unterliegende Einkommen.

Neumasseverbindlichkeiten

Neumasseverbindlichkeiten sind Masseverbindlichkeiten, die nach der Anzeige der Masseunzulänglichkeit durch den Insolvnezverwalter begründet worden sind und nicht zu den Kosten des Insolvenzverfahrens gehören. Diese Neumasseverbindlichkeiten sind nach den Kosten des Insolvenzverfahrens und vor den übrigen Masseverbindlichkeiten zu erfüllen.

Nullplan

Hierbei handelt es sich um ein außergerichtliches Schuldenbereinigungsangebot eines Schuldners , das im Rahmen eines Schuldenbereinigungsversuchs den Gläubigern unterbreitet wird und nach dem den Gläubigern der pfändbare Einkommensanteil zur Verfügung gestellt wird, also genau das, was auch im Rahmen eines Insolvenzverfahrens dem Schuldner genommen würde. In der Praxis lehnen Gläubiger Nullplan-Vergleiche oft ab, was teilweise wenig sinnvoll ist, da im Rahmen eines Insolvenzverfahrens wegen der Verfahrenskosten den Gläubigern letztlich weniger zukommt, als bei Zustimmung zu diesem Schuldenbereinigungsplan.